Hartz 4 Altersvorsorge

Die Diskussionen um Altersvorsorge für Hartz IV Empfänger und das Arbeitslosengeld II haben schon bei sehr vielen Bürgern zu Unsicherheit geführt. Zum 01.08.2006 haben sich ja auch Vermögens-Freibeträge zum Positiven hin verändert.

So wurde der allgemeine Freibetrag gesenkt, der Betrag für eine zusätzliche private Alterssicherung dagegen erhöht. Hierdurch soll die Möglichkeit zum Aufbau einer zusätzlichen sog. Hartz4 Altersvorsorge wo eben die Bezieher von Arbeitslosengeld II verbessert werden. Eine Überprüfung der Vermögensverhältnisse findet erst dann statt, wenn der Antrag auf Weiterbewilligung von Hartz IV bearbeitet wird.

Sofern das Schonvermögen vom Staat den Freibetrag private Altersvorsorge nach der neuen Rechtslage übersteigt, wird dem Alg2 Empfänger die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erklären, ob dieses Vermögen seiner Altersicherung als Vorsorge fürs Alter zufügen möchte und die Vorraussetzungen geprüft.

Ob und in welcher Höhe Ihr eigenes, bestehendes Vermögen bei der Ermittlung auf Anspruch von Arbeitslosengeld II, auch sogenanntes Sozialgeld genannt berücksichtigt wird, erfahren Sie hier auf den folgenden Seiten von …

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